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EditorialAlois BirklbauerJSt 2012, 87 Heft 3 v. 1.5.2012

Das Heft 3 des Journals für Strafrecht des Jahres 2012 steht unter dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht und internationales Strafrecht. Es beginnt mit einem Beitrag von Rechtsanwalt PD. Dr. Oliver Plöckinger aus Linz zum Thema "Untreue und falsus procurator". Ausgehend von einem aktuellen Strafverfahren beschäftigt er sich mit der Frage rechtswirksamer Bevollmächtigung und deren Auswirkung auf den Tatbestand der Untreue nach § 153 StGB. Er analysiert die einschlägige Rechtsprechung des OGH zur Mitentscheidungsbefugnis sowie deren Abgrenzung zur fehlenden Vertretungsmacht und gelangt im konkreten Fall zum Ergebnis, dass der ehemalige Finanzdirektor einer Stadt weder organisationsrechtlich noch rechtsgeschäftlich zum Abschluss eines SWAP ermächtigt gewesen ist. Als falsus procurator unterfällt er folglich mangels rechtlicher Vertretungsmacht nach außen hin von vornherein nicht dem Tatbestand des § 153 StGB. Eine mögliche Machthaberstellung lässt sich nicht über das Vorliegen einer Mitentscheidungsbefugnis begründen, denn auch eine solche würde ein Mindestmaß von nach außen hin wirksamer Vertretungsmacht voraussetzen. Ob sich das anhängige Strafverfahren in diese Richtung entwickeln wird, bleibt mit Spannung abzuwarten.

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