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Vorbemerkungen des Vorsitzenden*)*)Vorsitz: RA Dr. Ludwig Weh, Rechtsanwalt in Bregenz Referenten: ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Hofmann, Medizinische Universität Graz Sen.-Präs. Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll, Oberster Gerichtshof StA Mag. Leopold Bien, Staatsanwaltschaft Wien RA Dr. Rudolf Mayer, Rechtsanwalt in Wien

Strafverteidigung - Kritik vorbeugender MaßnahmenSicherheit - 23.RA Dr. Ludwig WehJSt 2012, 6 Heft 1 v. 1.1.2012

Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Freiheitsentziehung finden sich im Artikel 5 EMRK und im Bundesverfassungsgesetz vom 29.11.1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit. Neben der im gegebenen Zusammenhang nicht zur Diskussion stehenden Freiheitsentziehung nach rechtmäßiger Verurteilung besteht die Möglichkeit der Freiheitsentziehung:

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