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Darf die Polizei Entlastendes verschweigen? Zu Irrlehren aus dem Tierschützerprozess1)1)Danken möchte ich Univ.-Prof. Dr. Peter Kampits und Mag. Erwin Lengauer für spannende Diskussionen und wertvolle Anregungen sowie für die genaue Durchsicht des Manuskripts und hilfreiche Anmerkungen Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer und RA Dr. Katharina Rueprecht und wieder ganz besonders Mag. Patricia Winkler.

Wissenschaftliche AbhandlungenEberhart Theuer2)2)Der Autor untersucht im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Universität Wien den Tierschützerprozess und dessen Folgen sowie Fragen des Organisationsstrafrechts. Er war bei jedem Verhandlungstag präsent und hat Zugang zu den Akten des Verfahrens.JSt 2011, 205 Heft 6 v. 1.11.2011

I. Ausgangsfall: Einstellung des Verfahrens gegen die im Tierschützerprozess ermittelnde Soko Bekleidung

Anfang April 2007 ging ein Anruf eines Geschäftsführers der Pelz führenden Bekleidungskette Kleider Bauer beim Innenministerium ein. Der Geschäftsführer wollte den Minister sprechen. Wenig später kam der Rückruf. Am Folgetag bekam der Geschäftsführer den gewünschten Termin im Innenministerium. Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit und weitere Spitzenbeamte waren anwesend. Der Geschäftsführer überreichte ein Dossier, in dem verschiedenen Tierschutzgruppen Sachbeschädigungen zum Nachteil von Kleider Bauer vorgeworfen wurden und drängte das Ministerium zu handeln. Als Ergebnis des Gesprächstermins wurde die "Soko Bekleidung" (im Folgenden: Soko) geschaffen3)3)Dies bestätigte ua der Geschäftsführer in seiner Zeugenaussage im Tierschützerprozess (siehe sogleich) am 19. Hauptverhandlungstag, dem 27.4.2010. Es ergibt sich auch aus einem Resümeeprotokoll vom 5.4.2007 (Bundeskriminalamt Zl 2103506/1-II/BK/3/zw), veröffentlicht auf www.peterpilz.at/data_all/tagebuch/2009/Bericht2.pdf ..

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