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Newsletter Oktober 2011Richard SoyerJSt 2011, 1 Heft 4, Newsletter VÖStV v. 1.7.2011

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat der materielle Gesetzgeber in den letzten Jahren - meist auf Zuruf der Medien - nur der Strafverschärfung Rechnung getragen bzw dies in Entwürfen zumindest vorerst beabsichtigt. Die Notwendigkeit solcher Verschärfungen ist dabei aber oftmals sehr zu hinterfragen, bietet doch bereits das geltende System eine ausreichende Handhabe um innerhalb vorhandener Strafrahmen dem Gewicht des jeweiligen Einzelfalls gerecht zu werden.

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