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Abgrenzung von § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO und Berufung bei Bekämpfung einer Einweisung gemäß § 21 StGB

Newsletter Oktober 2011(Be-) Merkenswerte JudikaturJSt 2011, 6 Heft 4, Newsletter VÖStV v. 1.7.2011

15 Os 34/11f; 04.05.2011

"Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander I***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt.

Danach hat er am 25. Juni 2010 in K***** einer Angestellten der Filiale der V***** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben 450 Euro Bargeld mit dem Vorsatz abgenötigt, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er Claudia F***** eine echt aussehende Spielzeugpistole vorhielt und mehrfach äußerte ‚Überfall‘.

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