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Rechtliche Qualifikation von Denial of Service Attacken

Rechtliche Qualifikation von Denial of Service AttackenJohannes Öhlböck, Balazs EsztegarJSt 2011, 126 Heft 4 v. 1.7.2011

Denial of Service (DoS) Attacken sind keine Erscheinung der letzten Jahre. Dennoch haben sie im Zusammenhang mit den Protestaktionen gegen den Gründer der Whistleblower1)1)Als "Whistleblower" (engl abgeleitet von "to blow the whistle" - "die Pfeife blasen") bezeichnet man einen Aufdecker bzw Hinweisgeber, der Missstände öffentlich macht. Plattform WikiLeaks, Julian Assange, an Aktualität gewonnen2)2)Vgl etwa FAZ, Noch keine Entscheidung über Assange, 15.12.2010, http://www.faz.net/-01llyb ; Der Standard, Internetuser als Rächer und Lebensversicherung von Julian Assange, 09.12.2010, http://derstandard.at/1291454635687/Operation-Payback-Internetuser-als-Raecher-und-Lebensversicherung-von-Julian-Assange .. Wie auch die jüngsten Angriffe gegen die Websites der SPÖ und der FPÖ zeigen3)3)Vgl etwa ORF.at, Websites von SPÖ und FPÖ angegriffen, 01.07.2011, http://oesterreich.orf.at/stories/524121/ ; Der Standard, Anonymous attackiert Seiten von SPÖ und FPÖ, 01.07.2011., werden DoS-Attacken zunehmend zum Instrument politischer Meinungsäußerung. Es stellt sich die Frage nach der Qualifikation derartiger Angriffe in strafrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht.

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