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Thesen: Durchsetzung von Beweisverwertungsverboten*)*)Moderation/Vorsitz:
RA Dr. Albert Heiss, Innsbruck (Ö)

Effektive Strafverteidigung 1. Dreiländerforum Strafverteidigung - 18.19. Februar 2011, InnsbruckChristian von WartburgJSt 2011, 9 Heft 1 v. 1.1.2011

Das Schweizerische Bundesgericht hat im Zusammenhang mit rechtswidrig erlangten Beweisen problematische Kriterien zur Abwägung des Individualinteresses des Betroffenen versus das Interesse des Staates an der Tataufklärung entwickelt: je schwerer die zu beurteilende Tat, umso eher soll das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung das private Interesse des Angeklagten daran, dass der fragliche Beweis unverwertet bleibt, überwiegen.

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