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Thesen zum Festvortrag: Fair trial und Strafverteidigung - Verteidigungsrechte des Artikels 6 der Europäischen Konvention für Menschrechte*)*)Referentin:
Richterin des EGMR DDr. Elisabeth Steiner, Straßburg

Effektive Strafverteidigung 1. Dreiländerforum Strafverteidigung - 18.19. Februar 2011, InnsbruckElisabeth SteinerJSt 2011, 6 Heft 1 v. 1.1.2011

Das Recht auf ein faires Verfahren und insbesondere die Verteidigungsrechte des Artikels 6 der Europäischen Konvention für Menschenrechte haben fundamentale Bedeutung für Beschuldigte und Angeklagte vor und in einem Strafverfahren. Artikel 6, in seinen hier wesentlichen Teilen, lautet:

"Recht auf ein faires Verfahren

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