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Zur Zulässigkeit einer raschen Hausdurchsuchung nach anonymer Anzeige

RechtsprechungAnmerkungWolfgang MoringerJSt 2010/1JSt 2010, 176 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 293 Abs 1 StGB

§ 5 Abs 1 und 2 StPO, § 117 Z 2 lit b StPO

Der eine Durchsuchung durch das Hausrecht geschützter Räumlichkeiten rechtfertigende Tatverdacht kann auch durch eine anonyme Anzeige begründet werden, wenn ihr Inhalt glaubwürdig und plausibel erscheint.

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