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Replik zum Artikel "Honoraranspruch des Rechtsanwalts bei unterlassener oder falscher Aufklärung über juristische Prozessbegleitung"

Wissenschaftliche AbhandlungenBanu KurtulanJSt 2010, 163 Heft 5 v. 1.9.2010

Gappmayer hat in der Ausgabe JSt 2/10 die Meinung vertreten, ein Rechtsanwalt, der das Opfer einer Straftat im Strafverfahren, ohne es ordnungsgemäß über seinen Anspruch auf kostenlose juristische Prozessbegleitung aufzuklären, vertritt, laufe Gefahr, dass das Opfer diese falsche und unterlassene Aufklärung dem Zahlungsbegehren des Rechtsanwalts entgegenhalten könnte. Obwohl Gappmayer den Meinungsstand und die Judikatur zu diesem Themenkreis - ein konkretes Judikat zu diesem Thema gibt es nicht - wiedergibt, ist seine Conclusio unrichtig.

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