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Vom "Schwachsinn" **Der Beitrag beruht zum Teil auf einem in Innsbruck am 8. 6. 2009 gehaltenen Vortrag.

Wissenschaftliche AbhandlungenAlexander TipoldJSt 2009, 118 Heft 4 v. 1.7.2009

Das 2. Gewaltschutzgesetz, BGBl I 2009/40, hat viele Änderungen im Zivilverfahrensrecht, aber auch zwei völlig neue Tatbestände (§§ 107b, 220b Abs 6 StGB) gebracht, sowie Änderungen, die man in einem derart bezeichneten Gesetz nicht vermuten würde. Der folgende Beitrag behandelt drei Neuerungen.

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