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Umfang der Tat im materiellen Sinn bei § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG

RechtsprechungkurzgefasstUdo JesionekJSt 2009/3JSt 2009, 91 Heft 3 v. 1.5.2009

§ 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG

Nach aktueller Judikatur des mit Finanzstrafsachen beim OGH exklusiv befassten Senats 13 wird - bezogen auf ein Steuersubjekt - mit Abgabe einer unrichtigen Jahressteuererklärung unabhängig von der Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Finanzvergehen (§ 1 Abs 1 FinStrG) der Abgaben-

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