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Was bedeutet eine opferorientierte Strafrechtspflege? Wie weit darf eine solche gehen?

VeranstaltungenLyane Sautner,JSt 2009, 6 Heft 1 v. 1.1.2009

Die verfahrensrechtliche Rolle des Opfers ist naturgemäß eine ambivalente, die zum einen von der Mitwirkungspflicht des Opfers an der Strafrechtspflege als Zeuge geprägt ist und zum anderen durch jene Erwartungen gegenüber dem Strafrechtssystem charakterisiert wird, die - gleichsam originär - aus der Opferwerdung resultieren. Diese Erwartungen lassen sich als Interesse an der Verfolgung und Sanktionierung des in-kriminierten Verhaltens, am Ersatz der zivilrechtlichen Schäden sowie an der Anerkennung des Opferstatus und der Ermächtigung des Opfers, als Verfahrenssubjekt seine Interessen in einem Straf-prozess geltend zu machen, umreißen. Hinsichtlich der Funktion des Opfers als Zeuge steht das Strafrechtssystem vor der Aufgabe, eine drohende sekundäre Viktimisierung des Opfers zu vermeiden. Opfer sollen vor einer Verfestigung bzw Verschlimmerung von Beeinträchtigungen, die in Gestalt einer Traumatisierung oder sons tiger psychischer Schäden durch das Viktimisierungserlebnis hervorgerufen wurden, bewahrt werden. Davon abgesehen gilt es, belastende Begleiterscheinungen und Folgewirkungen, die ein Strafverfahren auch für nicht traumatisierte oder sonst psychisch geschädigte Opfer haben kann, möglichst gering zu halten.

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