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Schutz vor verbotener Veröffentlichung nach Verlesung eines Protokolls aus einer früheren, unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführten Verhandlung

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/38JSt 2008, 171 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 301 Abs 1 StGB

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