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§ 121 Abs 1 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2008/30JSt-StVG 2008, 163 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 121 Abs 1 StVG

Der Untersuchungshäftling beschwert sich unter anderem darüber, dass er mehr als zwei Wochen "im Bunker" angehalten worden sei und außerdem sich nackt habe ausziehen und auf den Boden legen müssen wobei ihm Finger in den Anus gesteckt worden wären. Die Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen:

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