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Gesonderte gerichtliche Bewilligung für Festnahme auf Grund eines europäischen Haftbefehls

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/22JSt 2008, 140 Heft 4 v. 1.7.2008

§ 29 Abs 1 EU-JZG

Eine Ausweitung der (Inlands)Fahndung zur Verhaftung einer Person durch Erlassung eines Europäischen Haftbefehls nach § 29 Abs 1 EU-JZG idF BGBl I 2007/112 ist wie jede andere Festnahmeanordnung ungeachtet eines aufrechten nationalen Haftbefehls durch das Gericht gesondert bewilligungspflichtig.

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