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§ 11g Z 2 StVG iVm § 44a VstG, § 66 Abs 2 AVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2008/26JSt-StVG 2008, 139 Heft 4 v. 1.7.2008

§ 11g Z 2 StVG iVm § 44a VstG, § 66 Abs 2 AVG

In seiner Beschwerde macht der Strafgefangene eine Reihe von Gesetz- und Rechtswidrigkeiten sowie die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend. Der Beschwerde wurde Folge gegeben, das Straferkenntnis aufgehoben und die Vollzugssache zur neuerlichen Entscheidung an den Leiter der JA H zurückverwiesen:

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