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Wiedergutmachende Gerechtigkeit - Täter- und Opferhilfe in neuer Perspektive

Wissenschaftliche AbhandlungenHans Jörg SchlechterJSt 2008, 121 Heft 4 v. 1.7.2008

"Wer mit Tätern arbeitet, kann sich nicht um die Opfer kümmern." Stimmt diese Prämisse? Die Aufspaltung in Täter und Opfer erleichtert die Rechtsprechung und schafft klare Verhältnisse für die Sozialarbeit, doch hemmt diese Trennung in Gut und Böse nicht auch die Lösung von Konflikten und die Entwicklung innovativer Ansätze in der Kriminalpolitik? "Restorative Justice" oder "Wiedergutmachende Gerechtigkeit" setzt am Opfer und am Täter an. Diese kriminalpolitische Strömung sieht Kriminalität nicht primär und abstrakt als Schädigung der Gesellschaft, sondern als Verletzung und Schädigung konkreter Opfer. Der Rechtsfrieden soll nicht durch eine Politik des Strafens, sondern durch Versöhnung und Wiedergutmachung hergestellt werden. Damit wird das Opfer, aber auch der Täter in das Zentrum des Handelns gerückt. Beiden wird eine aktive Rolle in diesem Verfahren abverlangt. Täter wie Opfer erfahren dabei eine Aufwertung. Dieser Beitrag versucht, Überlegungen und Denkanstösse für eine Ausweitung des Restorative Justice Ansatzes im Strafrecht und in der Sozialarbeit zu geben.

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