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Vorsatz hinsichtlich Verlangens und Sterbewillen des Opfers

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2008/18JSt 2008, 106 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 77 StGB

Für die Verwirklichung des Tatbestands der Tötung auf Verlangen ist neben einem - über das aus einer Augenblicksstimmung entspringende bloße Einverständnis des Opfers hinausgehenden - ernsthaften Verlangen des Opfers das Vorliegen eines sowohl die Tötung als auch das ernstliche und eindringliche Verlangen und den Sterbewillen des Opfers umfassenden Vorsatzes des Täters Voraussetzung.

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