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Die neue Korruptionsstaatsanwaltschaft aus der Sicht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)**Diese Untersuchung wurde vom Autor unabhängig verfasst und gibt nicht die Meinung der Europäischen Kommission, ihrer Dienststellen oder des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) wieder.

Wissenschaftliche AbhandlungenBernd-Roland Killmann,JSt 2008, 69 Heft 3 v. 1.5.2008

I. Einleitung

Mit dem StRÄG 200811BGBl I 2007/109. ist in Österreich die Einrichtung einer Zentralen Staatsanwaltschaft (StA) zur Verfolgung von Korruption ab 1. Jänner 2009 vorgesehen. Die Einrichtung der neuen Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) ist eng mit der Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Korruption (sog Meridakonvention)22Angenommen durch die Generalversammlung der UN mit Resolution A/RES/58/4, In-Kraft getreten am 14. 12. 2005. Ratifiziertin Österreich durch BGBl III 2006/47, s auch die Kundmachungdes Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption, BGBl III2008/6. verbunden, denn die KStA soll jene Stelle darstellen, die in Österreich auf die Korruptionsbekämpfung mit den Mitteln des Strafrechts spezialisiert ist33EBzRV 299 BlgNR 23. GP , S 4. Über das Strafrecht hinaus istzur Korruptionsbekämpfung in Österreich das Büro für interneAngelegenheiten (BIA) im Bundesministerium für Inneres eingerichtet. Das BIA führt als unabhängige, autarke und in der Sacheweisungsfreie Organisationseinheit sicherheits- und kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Verdachtslagen von Amtsdelikten undvon Korruption (weiterführend www.bia-bmi.at/ [3/2008])..

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