§§ 60 Abs 1, 164 Abs 1, 166 Z 1 StVG
Der wegen schwerer Sexualdelikte vorbestrafte Untergebrachte beschwert sich darüber, dass seinem Ansuchens wegen Ankauf eines pornographischen Filmes zu Unrecht nicht stattgegeben worden sei, obwohl das Ministerium DVD`s mit pornographischem Inhalt vor kurzem erlaubt hätte. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben: