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§ 54a StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2008/11JSt-StVG 2008, 58 Heft 2 v. 1.3.2008

§ 54a StVG

Der Strafgefangene beschwert sich gegen eine Entscheidung der Anstaltsleiterin, womit ein Ansuchen, von der Rücklage zur Schuldentilgung monatlich 30,- EUR überweisen zu dürfen, im Hinblick auf eine Schuldübernahme während der Haft abgelehnt wurde. Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen:

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