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Vorwerfbarer Verbotsirrtum bei Mitwirkung an einer Selbsttötung

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2007/37JSt 2007, 137 Heft 4 v. 1.7.2007

§§ 9 Abs 2, 78 StGB

Dem menschlichen Leben kommt als unverzichtbarem Rechtsgut ein vom Wertbewusstsein der Allgemeinheit eingeforderter besonders hoher Schutz- und Achtungsanspruch zu, sodass jegliches dieses Rechtsgut zur Disposition stellende Verhalten, somit auch die beabsichtigte Beteiligung an einer Selbsttötung, stets eine uneingeschränkte Erkundigungspflicht zur Folge hat.

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