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Keine absolute Untauglichkeit des Versuchs, durch gefährliche Drohung die Wiedereinstellung in den Bundesdienst zu bewirken

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2007/31JSt 2007, 136 Heft 4 v. 1.7.2007

§§ 15 Abs 3, 251 StGB

Der Versuch, durch schriftliche Drohungen mit Körperverletzung gegenüber dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes zur Veranlassung der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens betreffend Wiedereinstellung in den Bundesdienst als Assistenzprofessor sowie De-

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