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Der Außergerichtliche Tatausgleich (ATA) in Österreich, die Empfehlung des Europarats iZur Mediation in Strafrechtsangelegenheiten" und die iUN Basic Principles on Restorative Justice"11Dieser Beitrag beruht auf einem (englischsprachigen) Vortragbeim Seminar "Restorative Justice in the European JudicialArea", das aus Anlass der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im Juni 2006 in Wien stattfand.

VeranstaltungenChrista Pelikan,JSt 2007, 126 Heft 4 v. 1.7.2007

I. Zur Geschichte des österreichischen ATA

A. Ein österreichisches Wunder - und die Selbstverständlichkeit des ATA

Bei Vorträgen im Ausland und bei vielen internationalen Veranstaltungen habe ich hinsichtlich der Geschichte des österreichischen ATA immer wieder von einem Wunder (the "Austrian miracle") gesprochen. Dieses Wunder besteht in der überaus erstaunlichen Erfahrung, dass in einem Land und in einer Gesellschaft, die durch ein hohes Maß an Punitivität, durch die Bereitschaft und das generelle Bedürfnis zu strafen, gekennzeichnet erschien, das Modell des Täter-Opfer-Ausgleichs (der "Konfliktregelung", wie sie hier ursprünglich hieß) auf hohe Akzeptanz stieß und mit erstaunlicher Selbstverständlichkeit aufgenommen wurde. Warum war das so, was hat diese Akzeptanz ermöglicht?

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