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Für Auslieferungshaft muss die strafbare Handlung der Auslieferung unterliegen

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2007/14JSt 2007, 33 Heft 1 v. 1.1.2007

§§ 11, 14 ff, 29 Abs 1 ARHG; Art 2 ff Eur. AuslieferungsÜbk

Die Haftvoraussetzungen des § 29 Abs 1 ARHG decken sich mit jenen für die Zulässigkeit der Auslieferung nur insoweit, als eine der Haft zugrunde liegende strafbare Handlung "der Auslieferung unterliegen" muss.

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