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Durch Täuschung erlangte "eigene" Kreditkarten als entfremdete unbare Zahlungsmittel

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2007/7JSt 2007, 32 Heft 1 v. 1.1.2007

§§ 74 Z 10, 241e, 241f StGB

Unter den Begriff der entfremdeten unbaren Zahlungsmittel fallen auch, die der Täter durch Täuschung vom Aussteller erlangt hat.

OGH 8. November 2006, 13 Os 103/06f; LGSt Graz vom 20. Juni 2006, 10 Hv 92/06t

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