vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein absolut untauglicher Betrugsversuch bei Vorlage von (Verrechnungs-) Scheckfalsifikaten

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/55JSt 2006, 207 Heft 6 v. 1.11.2006

Kein Erfordernis der eigenhändigen Fälschung durch den unmittelbaren Täter beim Betrug nach § 147 Abs 1 StGB

§ 15 Abs 3 StGB; § 147 Abs 1 Z 1 StGB

Die Vorlage von (Verrechnungs-)Scheckfalsifikaten ist keineswegs absolut untauglich, die Auszahlung bzw Gutschrift der bezüglichen Schecksummen zu bewirken, weil die (gehörige) Prüfung der Deckung bzw der Echtheit der Schecks durch Mitarbeiter der Bank auch unterlassen werden oder es trotz Einhaltung der banküblichen Kontrollmechanismen (versehentlich) zur Überweisung der Scheckvaluta an den Einreicher kommen kann, beispielsweise weil das Konto des Bezogenen die erforderliche Deckung aufweist, der Scheck dem äußeren Anschein nach echt ist und demgemäß eine Rückfrage beim Kontoinhaber unterbleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!