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Entlassungsbegleitung Schritt für Schritt

Wissenschaftliche AbhandlungenKlaus PriechenfriedJSt 2006, 193 Heft 6 v. 1.11.2006

I. Integrationshemmnisse für Haftentlassene

"Die wirkliche Strafe beginnt erst bei der Entlassung" … so hat ein Entlassener einmal rückblickend formuliert. Er gehörte zu den gelungenen Fällen der Straffälligenhilfe. Die Krisenzeit nach der Haft hat er gut überstanden, er ist bis heute straffrei geblieben. Gerade deswegen aber gibt diese Aussage zu denken. Die heiß herbeigesehnte Entlassung wird (oder wurde in seinem Fall) als Teil der Strafe empfunden. Wenn es nicht nur ihm, sondern auch anderen Personen nach einer Haftstrafe ähnlich geht - und die Erfahrungen der BetreuerInnen sprechen dafür - dann ist es nicht verwunderlich, dass die Rückfallszahlen nach einer Haft nach wie vor ein eher düsteres Bild zeigen.

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