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Begründungspflicht; entscheidende Tatsachen und erhebliche Tatumstände

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/49JSt 2006, 168 Heft 5 v. 1.9.2006

§ 270 StPO; § 281 Abs 1 Z 5 StPO

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