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Angehörigeneigenschaft (Stiefschwiegervater)

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/37JSt 2006, 166 Heft 5 v. 1.9.2006

§ 72 StGB

§ 152 Abs 1 Z 2 StPO

Der Stiefvater der Ehegattin des Angeklagten ("Stiefschwiegervater") ist nicht dessen Angehöriger im Sinn des § 72 Abs 1 StGB. Ein Entschlagungsrecht gemäß § 152 Abs 1 Z 2 StPO kommt ihm demnach nicht zu (vgl WK2 § 72 Rz 6).

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