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Familienbesuch und Haft - Ein exemplarisches Beispiel für das Verständnis des Strafvollzuges

Wissenschaftliche AbhandlungenWolfgang Gratz,JSt 2006, 145 Heft 5 v. 1.9.2006

I. Vorbemerkung

Der österreichische Strafvollzug hat in den letzten drei Jahren durch den Anstieg des Insassenstandes von 7.000 auf 9.000 einen dramatischen Wandel erfahren. Diese Veränderung zum Schlechten hin wurde zwar thematisiert11 Grafl et al, Kriminalpolitische Initiative: Mehr Sicherheit durchweniger Haft!, JRP 2004, 61 ff; dies, Kriminalpolitische Initiative- follow up, Juridikum 2005/2, 66 ff., führte jedoch zu keiner breiteren Diskussion über die aktuelle Ausgestaltung des Strafvollzuges in der Öffentlichkeit - sieht man von der Berichterstattung über einige Aufsehen erregende Einzelereignisse (insbesondere Fluchten) ab. Auch die Fachöffentlichkeit und Lehre übten weitgehende Zurückhaltung. In dieses Desinteresse am Strafvollzug platzte die medial ziemlich breit angelegte Berichterstattung über "Sex hinter Gittern". Die Bundesministerin für Justiz hatte angekündigt, auf breiterer Basis Familienbesuche einzuführen, in deren Rahmen auch Intimkontakte zwischen Ehepartnern und Lebensgefährten möglich seien. Nunmehr melden sich auch Vertreter der Wissenschaft zu Wort22Siehe den Beitrag von Heissenberger in diesem Heft..

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