Der Beschuldigte hat einen Verkehrsunfall verursacht, das Opfer hat dabei das übliche Schleudertrauma erlitten. Der Staatsanwalt schlägt dem Beschuldigten in einer "Mitteilung" vor, eine Geldbuße von 1.000,- EUR zu bezahlen, dann werde er von der Verfolgung der fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 StGB) zurücktreten (§ 90c StPO). Der Beschuldigte ist überzeugt, er habe am Unfall keine Schuld. Was kann er tun?