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§§ 107 Abs 1 Z 10 iVm, §§ 26 Abs 2, 109 Z 4 und 113 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2005/25JSt-StVG 2005, 98 Heft 3 v. 1.5.2005

§§ 107 Abs 1 Z 10 iVm §§ 26 Abs 2, 109 Z 4 und 113 StVG

Der vorsätzliche Genuss von Suchtmitteln stellt einen Verstoß gegen die allgemeinen Pflichten des Strafgefangenen gem § 26 Abs 2 StVG dar. Liegt nachgewiesener Suchtmittelkonsum vor, ist der Ausspruch einer Ordnungsstrafe rechtmäßig (VwGH 11.12.1997, Gz 97/20/0140).

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