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§§ 134, 135, 99a Abs 1 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2005/9JSt-StVG 2005, 95 Heft 3 v. 1.5.2005

§§ 134, 135, 99a Abs 1 StVG

Der Umstand, dass noch keine Klassifizierung gem § 134 StVG erfolgte und noch kein Vollzugsplan für den Strafgefangenen gem § 135 StVG erstellt wurde, ist an sich kein Hinderungsgrund für die Bewilligung eines Ausgangs, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

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