I. Sachverhalt
Vor einiger Zeit musste sich das Landesgericht Innsbruck mit einem interessanten Fall beschäftigen1. Ein Hotelier hatte bereits mehrmals an einer Gemeindestraße ohne Bewilligung eine Werbe- und Hinweistafel für sein Hotel angebracht, die die Gemeinde gleich wieder entfernen ließ. Um zu verhindern, dass die Tafel wiederum entfernt wird, umgab der Hotelier eine neuerlich aufgestellte Tafel mit einem an Skistöcken befestigten Kabel, das zu einem Stromverteilerkasten und von dort zu einem Behältnis unter der Werbetafel führte. Am Kabel brachte er ein Schild mit folgender Aufschrift an: "Warnung! Lebensgefahr! Bei Abnahme der Konstruktion elektrische Sprengstoff-Zündung!".