Wie beschwerlich es ist, eine neue Verfassung auszuarbeiten, zeigen die aktuellen Diskussionen im österreichischen Verfassungskonvent. Ungleich schwieriger gestalteten sich die Verhandlungen im europäischen Verfassungskonvent und, nachfolgend, in der Regierungskonferenz - verfügt doch die EU nicht einmal über eine Verfassung, die "bloß" überarbeitet werden musste. Denn das rechtliche Gefüge der EU stützt sich auf "Verträge" 2 , die für einzelne Politikbereiche geschaffen und in der Folge den sich verändernden Bedürfnissen entsprechend adaptiert worden sind. Die EU hatte beim Ausarbeiten der Verfassung - neben der Klärung von Aufgaben und Zuständigkeiten - noch andere, der nationalen Diskussion nicht bekannte Hürden zu überwinden, wie etwa das Herstellen eines Einvernehmens zwischen höchst unterschiedlichen Rechtskulturen und Staatstraditionen, oder das Finden eines Konsenses darüber, welches Ergebnis am Ende der Beratungen überhaupt erreicht werden soll - und das alles im komplexen Rahmen eines multilingualen Diskurses.