vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die EU-Verfassung nimmt das Strafrecht in die Pflicht

Wissenschaftliche AbhandlungenWolfgang Bogensberger11Mitglied des juristischen Dienstes der Kommission. Dieser Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder, die nicht notwendigerweise mit denen der Institution, für die er tätig ist, übereinstimmen muss.JSt 2005, 73 Heft 3 v. 1.5.2005

Wie beschwerlich es ist, eine neue Verfassung auszuarbeiten, zeigen die aktuellen Diskussionen im österreichischen Verfassungskonvent. Ungleich schwieriger gestalteten sich die Verhandlungen im europäischen Verfassungskonvent und, nachfolgend, in der Regierungskonferenz - verfügt doch die EU nicht einmal über eine Verfassung, die "bloß" überarbeitet werden musste. Denn das rechtliche Gefüge der EU stützt sich auf "Verträge" 22Vertrag über die Europäische Union; Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft; Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft. , die für einzelne Politikbereiche geschaffen und in der Folge den sich verändernden Bedürfnissen entsprechend adaptiert worden sind. Die EU hatte beim Ausarbeiten der Verfassung - neben der Klärung von Aufgaben und Zuständigkeiten - noch andere, der nationalen Diskussion nicht bekannte Hürden zu überwinden, wie etwa das Herstellen eines Einvernehmens zwischen höchst unterschiedlichen Rechtskulturen und Staatstraditionen, oder das Finden eines Konsenses darüber, welches Ergebnis am Ende der Beratungen überhaupt erreicht werden soll - und das alles im komplexen Rahmen eines multilingualen Diskurses.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!