Wissenschaftliche AbhandlungenCharlotte PrammerJSt 2005, 41 Heft 2 v. 1.3.2005
"Bei der Beurteilung der inhaltlichen und der formellen Erfordernisse der Beschwerde soll ein großzügiger Maßstab angelegt und jeder Formalismus vermieden werden11JAB 852 BlgNR 18. GP 6.."