I. Einleitung
Mit der Einführung von unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten zunächst im Strafverfahrensrecht und sodann im Polizei- und Militärbefugnisrecht wurden für bestimmte staatliche Maßnahmen völlig neue Rechtsschutzeinrichtungen geschaffen, für die es auch international keinen Vergleich gibt.