Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit von Verbänden für mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG) des Bundesministeriums für Justiz vom Juni 2004 umfasst in 4 Abschnitten insgesamt 29 Paragrafen.