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Erschöpfende Bezeichnung der Berufungspunkte bei Anmeldung des Rechtsmittels nicht erforderlich

Rechtsprechungkurz gefasstAlois Birklbauer, Silvia Herbe, Lydia Mayer, Lyane SautnerJSt 2004/59JSt 2004, 170 Heft 5 v. 1.9.2004

§§ 283 Abs 1, 284, 294 Abs 1 und 2 StPO

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