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Urteilsnichtigkeit wenn keine Feststellungen über verjährungshemmende Tatsachen - Verjährungsbestimmungen keine prozessualen Verfolgungshindernisse, sondern materielle Strafaufhebungsgründe

Rechtsprechungkurz gefasstAlois Birklbauer, Lydia Mayer, Claudia Promberger, Lyane SautnerJSt 2004/51JSt 2004, 133 Heft 4 v. 1.7.2004

§ 58 StGB; § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO

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