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Haftentschädigung bei Untersuchungshaft aus mehreren Haftbefehlen

Rechtsprechungkurz gefasstAlois Birklbauer, Lydia Mayer, Claudia Promberger, Lyane SautnerJSt 2004/46JSt 2004, 132 Heft 4 v. 1.7.2004

§ 2 Abs 1 lit a und b StEG; § 33 Abs 2 StPO

Die Angeklagte wurde am 6. April 1998 auf Grund eines Haftbefehles festgenommen. Am 10. Juli 1998 wurde ein Haftbefehl wegen 23 weiterer versuchter bzw vollendeter Betrugstaten ausgestellt. Am 4. März 1999 wurde die Angeklagte im Anschluss an eine Haftverhandlung unter Anwendung gelinderer Mittel und nach Erlag einer Sicherheitsleistung enthaftet.

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