vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen in Ungarn

Wissenschaftliche AbhandlungenZsolt Szabó, Lyane SautnerJSt 2004, 116 Heft 4 v. 1.7.2004

I. Einführung

Am 1. Mai 2004 ist in Ungarn ein Gesetz über "Die anzuwendenden Strafmaßnahmen gegen juristische Personen"112001. évi CIV. Törvény a jogi személlyel szemben alkalmazhatóbüntetojogi intézkedésekrol. in Kraft getreten. Es beinhaltet sowohl einen materiellrechtlichen Teil22Der materiellrechtliche Teil ist im Anschluss an den nachfolgenden Überblick über die ungarische Regelung in deutscher Übersetzung abgedruckt. als auch einen verfahrensrechtlichen, der an die im Juni letzten Jahres in Kraft getretene ungarische Strafprozessordnung anknüpft331998. évi XIX. Törvény a büntetöeljàràsról Be.. Hintergrund des Gesetzes ist zum einen der Beitritt Ungarns zur Europäischen Union, weil sich daraus die Pflicht zur Regelung der Haftung juristischer Personen für bestimmte Delikte ergibt. Zum anderen wurde in Ungarn die kriminalpolitische Notwendigkeit gesehen, eine Verbandshaftung im Bereich des Kriminalstrafrechts zu installieren. Dies vor allem deshalb, weil seit dem Ende der sozialistischen Ära in Ungarn 1990 zahlreiche Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet wurden und sich viele ausländische juristische Personen auf Grund großzügiger Steuerbegünstigungen in Ungarn ansiedelten. Mit dem wachsenden Anteil dieser juristischen Personen am Wirtschaftsgeschehen war denn auch ein deutliches Ansteigen der von ihnen ausgehenden Wirtschaftskriminalität, wie zB Geldwäsche, Steuer- und Subventionsbetrug, zu verzeichnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!