Der 2. Österreichische StrafverteidigerInnentag hat am 20. März 2004 in Linz folgende Beschlüsse gefasst:
Die Judikatur des OGH in Grundrechtsbeschwerdesachen gibt Anlass für große Besorgnis. Eine Verbesserung des Rechtsschutzes in Haftsachen ist dringend geboten.