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Vorbereitungsfrist auf die HV gilt nur für Angeklagten, nicht für dessen Verteidiger

Rechtsprechungkurz gefasstAlois Birklbauer, Lydia Mayer, Claudia Promberger, Lyane SautnerJSt 2004/25JSt 2004, 94 Heft 3 v. 1.5.2004

§§ 221, 281 Abs 1 Z 3 und 4 StPO

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