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Unterlassen der Betriebseröffnungsanzeige gem § 120 BAO ist keine Versuchshandlung einer Abgabenhinterziehung

RechtsprechungRezensionenRainer BrandlJSt 2004/20JSt 2004, 87 Heft 3 v. 1.5.2004

§§ 13 Abs 2, 33 FinStrG

In der Vortäuschung, die dem Beschwerdeführer zugeflossenen Provisionen seien an eine in Antigua tätige Kapitalgesellschaft ausbezahlt worden, ist eine straflose Vorbereitungshandlung zu erblicken.

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