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Unvollständiges Urteil, wenn bei der angestellten Beweiswürdigung erhebliche Verfahrensergebnisse unberücksichtigt blieben

Rechtsprechungkurz gefasstSilvia Herbe, Claudia PrombergerJSt 2004/19JSt 2004, 64 Heft 2 v. 1.3.2004

§ 258 Abs 1 und Abs 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 5 StPO

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