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Erst nach Schluss des Beweisverfahrens durchgeführte Beeidigung eines Schöffen nicht gesetzeskonform, aber auch keine nachteilige Beeinflussung der Entscheidung - neuerlicher Anklagevortrag bei geänderter Senatszusammensetzung und Wiederholung der HV erforderlich

Rechtsprechungkurz gefasstSilvia Herbe, Claudia PrombergerJSt 2004/17JSt 2004, 63 Heft 2 v. 1.3.2004

§ 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB; § 240a Abs 1, § 276a iVm § 244 Abs 1, § 290 Abs 1, § 292 letzter Satz StPO.

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