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§§ 22 Abs 3, 120 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2004/30JSt-StVG 2004, 59 Heft 2 v. 1.3.2004

§§ 22 Abs 3, 120 StVG

Eine Vertretung in Bezug auf Anordnungen/Entscheidungen nach § 22 Abs 3 StVG dergestalt, dass eine solche rechtswirksam nur dem Vertreter gegenüber verkündet werden könnte, stünde mit der Durchführung eines effektiven und sinnhaften Strafvollzugsgesetzes nicht in Einklang; dies entspricht auch nicht der zitierten Gesetzesbestimmung, welche zwischen Anordnungen und Entscheidungen einschließlich der Bescheide klar unterscheidet.

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